Hauptuntersuchung (HU)
Die TÜV Süd-Prüfingenieure der P&H Ingenieur GmbH führen an der Prüfstelle hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen, wie die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU), nach § 29 StVZO durch. Ebenfalls fallen Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO in ihren Zuständigkeitsbereich.
Genehmigungsgutachten
Die Erstellung von Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO bzw. VO (EU) 2018/858 werden von unseren Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes des TÜV Süd durchgeführt. Diese Gutachten sind erforderlich für die Erst- bzw. Wiederinbetriebnahme von Neufahrzeugen bzw. Wiederzulassungen von Importfahrzeugen aus dem nicht EU-Ausland.
Historische Fahrzeuge und Oldtimer
Unsere Sachverständigen und die TÜV Süd-Prüfingenieure führen für Sie die Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO durch. Die Zulassung als historisches Fahrzeug kann Vorteile mit sich bringen – zuvor ist jedoch eine umfassende Untersuchung nötig, um die Verkehrssicherheit des Oldtimers festzustellen. Wir kennen die besonderen Anforderungen an die Arbeit mit klassischen Fahrzeugen. Dank langjähriger Erfahrung bringen wir die gesetzlichen Vorgaben problemlos in Einklang mit dem nötigen Respekt vor der Leidenschaft, die in Ihren Klassikern steckt.
Gasprüfung
Bei gasbetriebenen Fahrzeugen führen unsere Sachverständigen in Partnerschaft mit den Prüfern des TÜV Süd die regelmäßige Gasanlagenprüfung (GWP) durch, außerdem prüfen sie den Gassystemeinbau (GSP) und vollziehen die ursprüngliche Gasanlagenprüfung (GAP). Auch Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen fallen in unseren Kompetenzbereich.
Genehmigungsgutachten
Die Erstellung von Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO bzw. VO (EU) 2018/858 werden von unseren Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes des TÜV Süd durchgeführt. Diese Gutachten sind erforderlich für die Erst- bzw. Wiederinbetriebnahme von Neufahrzeugen bzw. Wiederzulassungen von Importfahrzeugen aus dem nicht EU-Ausland.